Die Tätigkeit als Sachverständiger und Gutachter für das Metallbauerhandwerk, Teilgebiet Konstruktionstechnik, richtet sich an Privatpersonen, Gerichte (Amts-, Landes-, Oberlandes- und Kammergerichte sowie des Bundesgerichtshofs), Rechtsanwälte, Schiedsmänner, Haus- und Wohnungseigentümer und -mieter, Haus- und Grundstücksverwaltungen, diverse Berufsverbände, Vereine, Versicherungen, diverse Unternehmen der Baubranche, Metallbauunternehmen, Schlossereien oder Sach- und Themenbezogene Verwaltungen.
Bei Uneinigkeiten oder Streitfällen zweier Parteien kann, durch ein jeweilig gefordertes und beauftragtes Gutachten dem Beauftragenden fachlich ein jeweilig ausgearbeitetes Gutachten in Form eines …
der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Metallbauerhandwerk, Teilgebiet Konstruktionstechnik, hier sachliche, technische und qualifizierte Gutachten erstellen.
Grundsätzlich ist bei uns in allen Fällen des Sachverständigen- oder Gutachterauftrages ein schriftlicher Sachverständigen- oder Gutachtervertrag erforderlich. Dieser Vertrag ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. In diesem sind u.a. die Rechte, Pflichten, sowie die Sachverständigen- und/oder Gutachterentlohnung geregelt.
Dieser Sachverständigen/Gutachtervertrag ist von der Handwerkskammer erstellt, wobei sich die Aufgabenstellung für die Erstellung des Gutachtens im Grunde nach den Angaben des Auftraggebers richtet.
Das qualifizierte und aussagekräftige Sachverständigengutachten ist nicht mit einem genau definierbaren Zeit- und Arbeitsaufwand zu kalkulieren. Klärung der Sachlage, Ortsbesichtigungen, Auskunfts- und Nachschlagezeit für Ausarbeitung, Regelwerke, Gesetzes- und Vorschriftenüberprüfungen als auch weitere Unterlagen einzuholen, sichten und auswerten, Dokumentation sowie Niederschrift sind wesentliche Parameter, um somit, nach bestem Wissen und Gewissen ein qualifiziertes Sachverständigengutachten erstellen zu können.