Von der Handwerkskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, im Metallbauerhandwerk, Teilgebiet Konstruktionstechnik
Erstellen von Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Schiedsgutachten und Fertigstellungsbescheinigung nach § 641 a BGB für folgende Fachgebiete:
Grundsätzlich haben Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen einen hohen Stellenwert.
Gründe und Kriterien dafür sind:
Generell bin ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bei der Erstellung eines Privatgutachtens an absolute Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet. Dieses Gutachten dient zur Feststellung und sogenannten Ursachengründung von Schäden, Mängeln oder etwa Ursachenermittlungen von etwaigen Schadensfällen. Während eines Ortstermins werden die Schäden und Mängel untersucht sowie dokumentiert.
Im ausformulierten schriftlichen Gutachten werden auch für den Laien in verständlicher Weise die Gründe und technischen Zusammenhänge dargelegt. Eine Kostenermittlung zur Beseitigung der Mängel und Schäden kann ebenfalls auf Wunsch durchgeführt werden.
Bei dieser Art des Gutachtens, als Form eines Privatgutachtens, wird sowohl Eigentümern (Bauherren) und Mietern, Hausverwaltungen, Juristen, Firmen als auch Versicherungen die Leistung angeboten.
Gutachten werden zur Klärung von technischen Zusammenhängen im Rahmen von Zivil- als auch Strafprozesse benötigt. Hier werden in der Regel öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit der Erstattung von Gutachten beauftragt.
Bei dieser Art des Gutachtens ist der Gutachter aufgrund seiner absoluten Neutralität verpflichtet, basierend auf des geleisteten Eides, die Fragestellungen des Beweisbeschlusses, dem Gericht in Form des Gutachtens zu beantworten.
Immer häufiger kommen Schiedsgutachten zur Anwendung, um langwierige, damit kosten-intensive sowie sehr zeitverlustige Gerichtsprozesse zu vermeiden. Vor der Durchführung eines solchen Schiedsgutachtens müssen sich die Vertragsparteien in einem Schiedsgutachtervertrag dem Ergebnis des Schiedsgutachtens unterwerfen. Ich, als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bin in einem solchen Vertrag zur Neutralität verpflichtet. Für alle teilnehmenden Parteien ist somit das Ergebnis des Schiedsgutachtens bindend.