Leistungen

Fachbereiche

Von der Handwerkskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger,  im Metallbauerhandwerk, Teilgebiet Konstruktionstechnik

Leistungsschwerpunkte

Erstellen von Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Schiedsgutachten und Fertigstellungsbescheinigung nach § 641 a BGB für folgende Fachgebiete:

  • Allgemeine Schlosser und Metallbauarbeiten
  • Geländer, Handläufe, Fenstergitter, Zaunanlagen
  • Treppen und Treppengeländer aus Stahl und Edelstahl
  • Vordächer mit Glaseindeckung
  • Türen mit grundsätzlichem Aufbau des Rahmens aus Stahl und Aluminium
  • Tore mit grundsätzlichem Grundaufbau des Rahmens aus Stahl und Aluminium
  • Stahlbauarbeiten im Ausführungsbereich bis DIN EN1090-2
  • Metallbau- und Glasbauarbeiten
  • Schweißkonstruktionen
  • Mechanischer Einbruchschutz als Einbruchhemmung, Schließ- und Beschlagstechnik
  • Schließanlagen
  • Brandschutztüren, Brandschutztore, Feststellanlagen
  • Edelstahlbearbeitung, Edelstahldesign
  • Sonderkonstruktionen

Gutachten

Grundsätzlich haben Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen einen hohen Stellenwert.
Gründe und Kriterien dafür sind:

  • Die Voraussetzung für die Beantragung der öffentlichen Bestellung setzt überdurchschnittliche
    Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrung für das dementsprechende Sachgebiet voraus.
  • Eine öffentliche Bestellung erfolgt nach eingehender Prüfung durch ein Fachgremium
    einer staatlich beauftragten Körperschaft (HWK, IHK oder Berufskammern)
  • Überprüfung der persönlichen Integrität und Eignung des Bewerbers
  • Die Vereidigung des Sachverständigen verpflichtet ihn zu Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
  • Eine Bestellung erfolgt nur befristet. Für die Verlängerung des Bestellungszeitraums
    sind regelmäßige Nachfortbildungsmaßnahmen nachzuweisen.

Grundsätzlich sind 3 Arten von Gutachten zu unterscheiden:

Privatgutachten

Generell bin ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bei der Erstellung eines Privatgutachtens an absolute Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet. Dieses Gutachten dient zur Feststellung und sogenannten Ursachengründung von Schäden, Mängeln oder etwa Ursachenermittlungen von etwaigen Schadensfällen. Während eines Ortstermins werden die Schäden und Mängel untersucht sowie dokumentiert.

Im ausformulierten schriftlichen Gutachten werden auch für den Laien in verständlicher Weise die Gründe und technischen Zusammenhänge dargelegt. Eine Kostenermittlung zur Beseitigung der Mängel und Schäden kann ebenfalls auf Wunsch durchgeführt werden.

Bei dieser Art des Gutachtens, als Form eines Privatgutachtens, wird sowohl Eigentümern (Bauherren) und Mietern, Hausverwaltungen, Juristen, Firmen als auch Versicherungen die Leistung angeboten.

Gerichtsgutachten

Gutachten werden zur Klärung von technischen Zusammenhängen im Rahmen von Zivil- als auch Strafprozesse benötigt. Hier werden in der Regel öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit der Erstattung von Gutachten beauftragt.

Bei dieser Art des Gutachtens ist der Gutachter aufgrund seiner absoluten Neutralität verpflichtet, basierend auf des geleisteten Eides, die Fragestellungen des Beweisbeschlusses, dem Gericht in Form des Gutachtens zu beantworten.

Schiedsgutachten

Immer häufiger kommen Schiedsgutachten zur Anwendung, um langwierige, damit kosten-intensive sowie sehr zeitverlustige Gerichtsprozesse zu vermeiden. Vor der Durchführung eines solchen Schiedsgutachtens müssen sich die Vertragsparteien in einem Schiedsgutachtervertrag dem Ergebnis des Schiedsgutachtens unterwerfen. Ich, als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bin in einem solchen Vertrag zur Neutralität verpflichtet. Für alle teilnehmenden Parteien ist somit das Ergebnis des Schiedsgutachtens bindend.